Nationalrat setzt auf Erneuerbare

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Bern – Der Nationalrat hat dem Erlass zur Straffung der Verfahren zur Bewilligung grosser Kraftwerke für erneuerbare Energien zugestimmt. Das Beschwerderecht von Verbänden bleibt erhalten. Einer Aufweichung des Verbots neuer Kernkraftwerke erteilte der Nationalrat dagegen eine Absage.

Der Nationalrat hat einer geplanten Änderung des Energiegesetzes zugestimmt, mit der die Verfahren für Planung und Bau grosser Kraftwerke für erneuerbare Energien gestrafft werden. Der sogenannte Beschleunigungserlass wurde vom Erstrat mit 137 zu 56 Stimmen bei 3 Enthaltungen gutgeheissen, informieren die Parlamentsdienste in einer entsprechenden Mitteilung. Dem Erlass zufolge sollen künftig allein die Standortkantone für die Bewilligung von Bau, Erweiterung oder Erneuerung entsprechender Anlagen zuständig sein. Nach dem Nationalrat wird sich nun der Ständerat mit der Vorlage befassen.

Einem Antrag von SVP und FDP, das Neubauverbot für Kernkraftwerke zu lockern, wurde gleichzeitig eine Absage erteilt. Der Nationalrat sprach sich mit 101 zu 90 Stimmen bei 5 Enthaltungen gegen eine Aufweichung des Verbots aus. Energieminister Albert Rösti forderte in der Debatte, die Energiewende durch den Zubau erneuerbarer Energie umzusetzen. Die Kernenergiedebatte solle im Rahmen der Volksinitiative Jederzeit Strom für alle (Blackout stoppen) geführt werden.

„Im Sinne einer mehrheitsfähigen Vorlage“ habe der Nationalrat zudem von starken Änderungen der Vorlage hinsichtlich der Einspracherechte von Standortgemeinden und Umwelt- oder Naturschutzverbänden abgesehen, heisst es in der Mitteilung. Kantone können die Zustimmung der Standortgemeinden zur Voraussetzung für eine Bewilligung erklären. Das Beschwerderecht von Verbänden wird auch im neuen Verfahren nicht eingeschränkt. ce/hs