Bern – Der Bund setzt das Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien in mehreren Schritten in Kraft. Dies soll der Strombranche genügend Zeit für die Umsetzung geben. Erste Regelungen werden per Jahresanfang 2025 gültig.
Der Bund gleist die Umsetzung des Gesetzes über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien auf. Ein erstes Paket der vom Stimmvolk am 9. Juni angenommenen Regelungen wird zum Jahresbeginn 2025 in Kraft treten, informiert der Bundesrat in einer Mitteilung. Weitere Regelungen sollen Mitte 2025 und Anfang 2026 Gültigkeit erhalten. Die schrittweise Einführung soll der Strombranche genügend Zeit für die Umsetzung der Massnahmen verschaffen.
Im ersten Paket treten ein Teil des revidierten Stromversorgungsgesetzes, das Waldgesetz und fast alle Regelungen des Energiegesetzes in Kraft. Voraussichtlich am 1. Juli 2025 sollen die neuen Regelungen des Raumplanungsgesetzes folgen. Die Inkraftsetzung der übrigen Regelungen ist für den 1. Januar 2026 geplant.
In der Mitteilung nennt der Bundesrat die wichtigsten Neuerungen aus den einzelnen Verordnungen. So wird in der Stromversorgungsordnung die Versorgung der Verbrauchenden mit inländischem erneuerbarem Strom gestärkt. In der Energieförderungsverordnung wird der Bonus bei der Einmalvergütung für Photovoltaikanlagen an Fassaden erhöht und ein Bonus für Anlagen über Parkplätzen eingeführt. Detaillierte Informationen zu den einzelnen Neuerungen im Energierecht stellt der Bundesrat zudem in einem Faktenblatt zur Verfügung. ce/hs