
Lausanne – Pflanzliche Ersatzprodukte dürfen nicht nach Tierarten benannt werden. Das Bundesgericht stützt auch unter Bezug auf EU-Recht eine entsprechende Entscheidung des Kantonalen Labors Zürich. Dabei ging es um Produktnamen wie planted.chicken.
(CONNECT) Vegane Produkte dürfen nicht nach Tieren benannt werden. Das hat das Lausanner Bundesgericht laut einer Mitteilung in einem Urteil vom 2. Mai entschieden. Ersatzprodukte müssten als Imitate gekennzeichnet und beworben werden. Konsumentinnen und Konsumenten müssten sie von anderen Lebensmitteln unterscheiden können, mit denen sie verwechselt werden könnten.
Das Bundesgericht hat damit letztinstanzlich in einem Fall entschieden, der vom Kantonalen Labor Zürich angestossen worden war. Dieses verbot 2021 einer Firma im Kanton, pflanzliche Ersatzprodukte etwa planted.chicken zu nennen und mit Begriffen wie „Poulet aus Pflanzen“, „veganes Schwein“ oder „wie poulet“ oder „wie Schwein“ zu bewerben.
Die betroffene Firma wandte sich gegen das Verbot an das Zürcher Verwaltungsgericht und erhielt Recht. Daraufhin beschwerte sich das Eidgenössische Departement des Innern beim Bundesgericht gegen die Aufhebung des Verbots. Das Bundesgericht hiess diese Beschwerde nun in einer öffentlichen Beratung gut.
Das Bundesgericht nimmt in seiner Begründung auch Bezug auf das europäische Recht. Dieses definierte Poulet als Geflügel und damit als Fleisch. Eine Verwendung des Begriffs für ein Produkt ohne Fleisch stelle eine Täuschung dar.
Planted zeigt sich enttäuscht über das Urteil. Es stehe im Widerspruch zur Ernährungspolitik des Bundes, die zu mehr pflanzenbasierter Ernährung aufrufe, wird Judith Wemmer, Mitgründerin des Unternehmens mit Sitz in Kemptthal und Präsidentin der Swiss Protein Association, in einer Mitteilung zum Urteil zitiert. „Der Wandel zu mehr pflanzlichen Proteinen ist bereits im vollen Gange und ist auch mit diesem Urteil nicht mehr aufzuhalten.“ ce/stk